Schluss mit dem Schweigen — Pauschale Varroa-Behandlung ist (meist) rechtswidrig!


Liebe OPTIMAL-Freunde, -Imkerinnen und -Imker,


hier erfahrt Ihr, wie weit die gängig Behandlungspraxis des konventionellen Imkerns von den gesetzlichen Vorgaben entfernt ist:


Kurzfassung:
Seit Geltung der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 dürfen Tierarzneimittel
nur gemäß ihrer Zulassung eingesetzt werden (Art. 106). Prophylaxe ist insbesondere bei antimikrobiellen Mitteln stark eingeschränkt (Art. 107). Deutschland setzt das u. a. über das TAMG durch; Anwendungen außerhalb der Zulassung sind verboten und können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Wer „nach Kalender“ oder ohne Monitoring behandelt, handelt damit häufig rechtswidrig. Dass viele Verbände, Vereine und Fachzeitschriften das nicht klar und unmissverständlich kommunizieren, ist ein Skandal — und lässt Imkerinnen und Imker im Dunkeln. (EUR-Lex)


​1) Was das Gesetz glasklar sagt

  • EU-Recht (direkt geltend):
    „Veterinary medicinal products shall be used in accordance with the terms of the marketing authorisation.“ — also
    Anwenden wie zugelassen (Art. 106 Abs. 1). Für antimikrobielle Arzneimittel gilt zudem: keine Routine- oder Prophylaxe-Anwendung außer eng begrenzte Ausnahmen (Art. 107). (EUR-Lex)
  • Deutschland (TAMG):
     
    § 39 TAMG: „Es ist verboten, ein Tierarzneimittel … entgegen den Zulassungsbedingungen anzuwenden.“ — Ausnahmen nur unter den engen Umwidmungsregeln durch Tierärzte. § 89 Abs. 6 TAMG: Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Bestandsbuchpflicht für alle eingesetzten Bienen-Arzneimittel (mind. 5 Jahre). (Buzer)
  • EMA/Binnenmarkt-Kontext: Die EU betont ausdrücklich die Einschränkung prophylaktischer Anwendungen (insbes. Antimikrobiaka). (European Medicines Agency (EMA))


Klartext: Wer ohne Indikation/Monitoring „vorsorglich“ behandelt oder anders als zugelassen (falsches Verfahren, falscher Zeitpunkt, falsche Dosis), verstößt gegen EU-Recht und nationales Recht.


​2) Konkrete Beispiele aus der Praxis (DE)

  • Oxalsäure (Verdampfen): In Deutschland ist nicht „das Verdampfen an sich“ zugelassen, sondern konkret das Präparat Varroxal 0,71 g/g (Andermatt) — und auch nur unter den dort genannten Bedingungen (brutfrei etc.). Wer ein anderes Produkt verdampft, behandelt außerhalb der Zulassung. (Niedersachsen.de)
  • „Träufeln bei Brut“ oder „Sommer-Träufeln“: Viele Präparate sind dafür nicht zugelassen → Verstoß. (Siehe Hochschul- und Behördeninfos zu Anwendungsfenstern/Brutfreiheit.) (bienenkunde.uni-hohenheim.de)
  • Ameisensäure „auf Verdacht“ / mit nicht zugelassenem Gerät oder Schwammtuch-Improvisationen: Anwendung wie zugelassen ist Pflicht — Abweichungen sind unzulässig. Gleichzeitig fielen die alten Standardzulassungen weg; Produkte brauchen Einzelzulassungen. (LWG Bayern)
  • Bestandsbuch ignorieren: Pflichtverletzung, die Behörden kontrollieren dürfen (u. a. LAVES, Länderinstitute). (Niedersachsen.de)

​3) „Konventionell“ vs. „Artgerecht“ — der ehrliche Vergleich

Der konventionelle Imker …

  • Vor allem der Großimker in ganz Europa und den USA - behandelt oft nach Kalender, ohne Milbenzählung (Puderzucker/Alkohol-Wäsche/Natürlicher Milbenfall),
  • greift zu Säuren und Mitteln „zur Sicherheit“ — ohne zu prüfen, ob Indikation (Befall/Schadschwelle) vorliegt,
  • riskiert Rechtsverstöße (Zulassungsbruch, Dokumentationsmängel) — und Rückstände/Stress.
     
    Folge: rechtliches Risiko, höherer Arzneimittel-Input, Zuchtfortschritt wird ausgebremst.

Wir als artgerechte Imker …

  • monitoren erst, behandeln dann: Milben zählen und Schwellen beachten; nur zielgerichtete Maßnahmen,
  • setzen auf Resilienz & Zucht (Varroa-Toleranz), Biotechnik und klimasmarte Beuten,
  • arbeiten rechtskonform („Anwenden wie zugelassen“, Bestandsbuch),
  • reduzieren Medikamenteneinsatz, Stress, Rückstände — zugunsten von Bienen und Natur.

Ergebnis: bessere Winterung, weniger Ausfälle, saubere Honige — und ein gutes Gewissen.


​4) Fakten & Studien: Warum Monitoring statt Kalender-Chemie?

  • Schadschwellen & dänische Praxis (Aarhus/Per Kryger): Schwellenbasierte Strategien (z. B. 5 Milben/100 Bienen → sofort behandeln) werden offiziell kommuniziert und lehren selektives Eingreifen statt Routine-Prophylaxe. (agro.au.dk)
  • Varroa & Viren: Varroa ist Haupttreiber von Winterverlusten; steigende DWV-Last korreliert mit Kollaps — blinde Prophylaxe ändert daran wenig, zielgenaue Kontrolle schon. (Frontiers)
  • Praxisleitfäden: Internationale Leitfäden empfehlen messen → entscheiden → behandeln statt blindem Kalender. (Honey Bee Health Coalition)

​5) Klima-Funktions-Beuten: Warum klimasmarte, funktionsorientierte Beuten („OPTIMAL“) helfen

Ziel: Thermoregulation unterstützen, Stress senken, Eingriffe reduzieren — und damit den Bedarf an chemischen Behandlungen indirekt minimieren.

  • Bessere Isolation/Winterperformance: Studien zeigen Vorteile gut isolierter bzw. moderner Beutentypen (u. a. geringerer Energiebedarf, bessere Überwinterung, teils bessere Frühjahrsentwicklung). (Tandfonline)
  • Thermomanagement & Brutfenster: Monitoring der Nesttemperatur offenbart Brutphasen; kluge Hüllen reduzieren Energieaufwand der Kolonie. (ScienceDirect)
  • Homeostase & Klimastress: Forschung zur Kolonie-Homeostase belegt, wie wichtig stabile Temperatur/Feuchte sind — Beuten, die Klima-Funktionen (Dämmung, Feuchtepuffer, kontrollierte Lüftung) bieten, unterstützen genau das. (PMC)

Unser Punkt: OPTIMAL Klima-Funktions-Beuten stehen für artgerechte Bedingungen: weniger Wärmeverluste, weniger Kondensstress, stabilere Bruttemperatur — weniger Stress stärkere Völker weniger Anlass für Chemie/Medikamente.


​6) Recht & Folgen: „Ist das strafbar?“

  • Ja: Ordnungswidrigkeit bei Anwendung entgegen Zulassung / ohne Indikation – Bußgeld bis 30.000 € möglich; zuständig sind Veterinärämter (Kontrolle u. a. via Bestandsbuch, Proben). (Buzer)
  • Strafrecht kommt in schweren Einzelfällen in Betracht (z. B. bei wissentlich belastetem Honig mit Gesundheitsgefährdung) — Regelfall sind Bußgelder und Auflagen.


​7) Der Skandal: Warum sagt euch das (fast) niemand?

Verbände, Vereine, Fortbildungen und Imker-Presse müssten die Rechtslage klar darstellen — tun es aber häufig nicht oder nur halbherzig. Ergebnis:

  • Imker behandeln „wie immer“, glauben „das sei Standard“,
  • Recht & gute Praxis (Monitoring → Indikation → zugelassene Anwendung) werden unterlaufen,
  • Züchtung (Varroa-Toleranz) wird gebremst, Natur belastet.

Wir benennen das, ohne einzelne Institutionen anzuprangern — aber wir fordern sofortige, klare Aufklärung durch alle Akteure.


​8) Was wir ab heute anders machen (Checkliste zum Kopieren & Umsetzen)

  1. Monitoring verpflichtend: Milben pro 100 Bienen (Frühsommer/Spätsommer) erheben; nur bei/über Schwelle behandeln. (Dänische Schwellen: 1–2 früh im Jahr; 5 = schnell handeln.) (varroa.dk)
  2. Anwenden wie zugelassen: Präparat, Beutenzustand (z. B. brutfrei), Dosis, Verfahren, Zeitpunkt exakt nach Fachinfo. (Beispiel: Varroxal ist das zugelassene Verdampf-Produkt; anderes Verdampfen ≠ zulässig.) (Niedersachsen.de)
  3. Bestandsbuch führen: jede Anwendung, jedes Volk, Datum, Dosis, Grund; 5 Jahre aufbewahren. (Niedersachsen.de)
  4. Biotechnik & Zucht vor Chemie: Brutunterbrechung, Drohnenbrutentnahme, VSH/Varroa-Toleranz — Chemie als gezieltes Werkzeug, nicht als Gewohnheit. (Leitfäden & Studien s. oben.) (Honey Bee Health Coalition)
  5. Klima-Funktions-Beuten einsetzen/aufrüsten: Dämmung, Feuchte-Management, sinnvolle Lüftung → weniger Stress, robustere Völker. (Tandfonline)


​9) Häufige Einwände – kurz entkräftet

  • „Alle behandeln so, das kann nicht falsch sein.“
    Gewohnheit ist
    kein Rechtsgrund. Art. 106 EU 2019/6 + § 39 TAMG sind eindeutig. (Gesetzgebung UK)
  • „Ich verdampfe Oxalsäure mit X — wirkt doch!“
     
    Wirksamkeit ≠ Zulassung. Zulässig ist in DE beim Verdampfen Varroxal (spezifisch), nicht „Verdampfen generell“. (Niedersachsen.de)
  • „Prophylaxe ist doch bei Parasiten erlaubt?“
    Bei
    Antimikrobiaka ist Prophylaxe EU-weit stark eingeschränkt; bei Varroaziden gilt immer: nur nach Zulassung/Indikation. (Gesetzgebung UK)


​10) Call to Action an Vereine/Verbände & Fachpresse

Wir fordern:

  • Klare Mitglieder-Information: Ein-Seiter zu Art. 106/107 EU 2019/6 + § 39/§ 89 TAMG in jedem Rundschreiben.
  • Fortbildungspflicht: Monitoring & zulassungskonforme Anwendung als Pflichtmodul.
  • Transparente Produktinfos: Welche Präparate wofür zugelassen sind — ohne Bastel-Tipps.
  • Resilienz-Strategie: Verbindliche Empfehlung für klimasmarte Beuten + Biotechnik und Zucht.


Quellen (Auszug)

  • EU-VO 2019/6 (Art. 106/107): EUR-Lex / legislation.gov.uk (amtliche Konsolidate). (EUR-Lex)
  • TAMG (§ 39, § 89 Abs. 6 Bußgeld bis 30.000 €): buzer.de / BMI-Portal. (Buzer)
  • Bestandsbuchpflicht: LWG Bayern; LAVES Niedersachsen. (LWG Bayern)
  • Oxalsäure-Verdampfen (nur Varroxal): LAVES; Uni Hohenheim. (Niedersachsen.de)
  • EMA zur Prophylaxe-Einschränkung: EMA-Mitteilung. (European Medicines Agency (EMA))
  • Dänemark/Per Kryger – Schwellen & Monitoring: Aarhus University/Agro; Varroa-Strategie-PDF. (agro.au.dk)
  • Varroa & Verluste (Frontiers 2024), DWV-Risiko (PLOS ONE): Evidenzbasis. (Frontiers)
  • Beuten/Isolation & Klima-Funktion: Journal of Apicultural Research 2021 (PU-Beuten), Temperatur-Monitoring/Brutfenster (2024). (Tandfonline)

Fazit:

Konventionelle Routine-Behandlung hält Völker kurzfristig am Leben — zum Preis von Rechtsverstößen, Stress und Stagnation.
Artgerechte Imkerei mit OPTIMAL Klima-Funktions-Beuten, Monitoring und Zucht baut dagegen robuste Völker auf — rechtskonform, sorfältig, naturnah und zukunftssicher.


Wer jetzt artgerecht aktiv wird, entscheidet sich für Bienenwohl, sauberen Honig und Rechtssicherheit.


Anhang/Notiz: Die Kernaussage  („Behandeln pauschal ist verboten“) ist durch die oben zitierten Normen gedeckt. Wir haben sie juristisch präzisiert und mit belastbaren Quellen hinterlegt.


Aus: Newsletter 10/2025: Wir bieten hier wichtige Informationen zum artgerechten Imkern. Hol dir unseren Newsletter!