Schluss mit dem Schweigen — Pauschale Varroa-Behandlung ist (meist) rechtswidrig!
Liebe OPTIMAL-Freunde, -Imkerinnen und -Imker,
hier erfahrt Ihr, wie weit die gängig Behandlungspraxis des konventionellen Imkerns von den gesetzlichen Vorgaben entfernt ist:
Kurzfassung:
Seit Geltung der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 dürfen Tierarzneimittel
nur gemäß ihrer Zulassung eingesetzt werden (Art. 106). Prophylaxe ist
insbesondere bei antimikrobiellen Mitteln stark eingeschränkt (Art. 107). Deutschland setzt das u. a. über das
TAMG durch; Anwendungen
außerhalb der Zulassung sind verboten und können als
Ordnungswidrigkeit mit
bis zu 30.000 € geahndet werden. Wer „nach Kalender“ oder ohne Monitoring behandelt, handelt damit häufig
rechtswidrig. Dass viele Verbände, Vereine und Fachzeitschriften das nicht klar und unmissverständlich kommunizieren, ist ein Skandal — und lässt Imkerinnen und Imker im Dunkeln. (EUR-Lex)
1) Was das Gesetz glasklar sagt
- EU-Recht (direkt geltend):
„Veterinary medicinal products shall be used in accordance with the terms of the marketing authorisation.“ — also Anwenden wie zugelassen (Art. 106 Abs. 1). Für antimikrobielle Arzneimittel gilt zudem: keine Routine- oder Prophylaxe-Anwendung außer eng begrenzte Ausnahmen (Art. 107). (EUR-Lex) - Deutschland (TAMG):
§ 39 TAMG: „Es ist verboten, ein Tierarzneimittel … entgegen den Zulassungsbedingungen anzuwenden.“ — Ausnahmen nur unter den engen Umwidmungsregeln durch Tierärzte. § 89 Abs. 6 TAMG: Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Bestandsbuchpflicht für alle eingesetzten Bienen-Arzneimittel (mind. 5 Jahre). (Buzer) - EMA/Binnenmarkt-Kontext: Die EU betont ausdrücklich die Einschränkung prophylaktischer Anwendungen (insbes. Antimikrobiaka). (European Medicines Agency (EMA))
Klartext: Wer ohne Indikation/Monitoring „vorsorglich“ behandelt oder anders als zugelassen (falsches Verfahren, falscher Zeitpunkt, falsche Dosis), verstößt gegen EU-Recht und nationales Recht.
2) Konkrete Beispiele aus der Praxis (DE)
- Oxalsäure (Verdampfen): In Deutschland ist nicht „das Verdampfen an sich“ zugelassen, sondern konkret das Präparat Varroxal 0,71 g/g (Andermatt) — und auch nur unter den dort genannten Bedingungen (brutfrei etc.). Wer ein anderes Produkt verdampft, behandelt außerhalb der Zulassung. (Niedersachsen.de)
- „Träufeln bei Brut“ oder „Sommer-Träufeln“: Viele Präparate sind dafür nicht zugelassen → Verstoß. (Siehe Hochschul- und Behördeninfos zu Anwendungsfenstern/Brutfreiheit.) (bienenkunde.uni-hohenheim.de)
- Ameisensäure „auf Verdacht“ / mit nicht zugelassenem Gerät oder Schwammtuch-Improvisationen: Anwendung wie zugelassen ist Pflicht — Abweichungen sind unzulässig. Gleichzeitig fielen die alten Standardzulassungen weg; Produkte brauchen Einzelzulassungen. (LWG Bayern)
- Bestandsbuch ignorieren: Pflichtverletzung, die Behörden kontrollieren dürfen (u. a. LAVES, Länderinstitute). (Niedersachsen.de)
3) „Konventionell“ vs. „Artgerecht“ — der ehrliche Vergleich
Der konventionelle Imker …
- Vor allem der Großimker in ganz Europa und den USA - behandelt oft nach Kalender, ohne Milbenzählung (Puderzucker/Alkohol-Wäsche/Natürlicher Milbenfall),
- greift zu Säuren und Mitteln „zur Sicherheit“ — ohne zu prüfen, ob Indikation (Befall/Schadschwelle) vorliegt,
- riskiert Rechtsverstöße (Zulassungsbruch, Dokumentationsmängel) — und Rückstände/Stress.
Folge: rechtliches Risiko, höherer Arzneimittel-Input, Zuchtfortschritt wird ausgebremst.
Wir als artgerechte Imker …
- monitoren erst, behandeln dann: Milben zählen und Schwellen beachten; nur zielgerichtete Maßnahmen,
- setzen auf Resilienz & Zucht (Varroa-Toleranz), Biotechnik und klimasmarte Beuten,
- arbeiten rechtskonform („Anwenden wie zugelassen“, Bestandsbuch),
- reduzieren Medikamenteneinsatz, Stress, Rückstände — zugunsten von Bienen und Natur.
Ergebnis: bessere Winterung, weniger Ausfälle, saubere Honige — und ein gutes Gewissen.
4) Fakten & Studien: Warum Monitoring statt Kalender-Chemie?
- Schadschwellen & dänische Praxis (Aarhus/Per Kryger): Schwellenbasierte Strategien (z. B. 5 Milben/100 Bienen → sofort behandeln) werden offiziell kommuniziert und lehren selektives Eingreifen statt Routine-Prophylaxe. (agro.au.dk)
- Varroa & Viren: Varroa ist Haupttreiber von Winterverlusten; steigende DWV-Last korreliert mit Kollaps — blinde Prophylaxe ändert daran wenig, zielgenaue Kontrolle schon. (Frontiers)
- Praxisleitfäden: Internationale Leitfäden empfehlen messen → entscheiden → behandeln statt blindem Kalender. (Honey Bee Health Coalition)
5) Klima-Funktions-Beuten: Warum klimasmarte, funktionsorientierte Beuten („OPTIMAL“) helfen
Ziel: Thermoregulation unterstützen, Stress senken, Eingriffe reduzieren — und damit den Bedarf an chemischen Behandlungen indirekt minimieren.
- Bessere Isolation/Winterperformance: Studien zeigen Vorteile gut isolierter bzw. moderner Beutentypen (u. a. geringerer Energiebedarf, bessere Überwinterung, teils bessere Frühjahrsentwicklung). (Tandfonline)
- Thermomanagement & Brutfenster: Monitoring der Nesttemperatur offenbart Brutphasen; kluge Hüllen reduzieren Energieaufwand der Kolonie. (ScienceDirect)
- Homeostase & Klimastress: Forschung zur Kolonie-Homeostase belegt, wie wichtig stabile Temperatur/Feuchte sind — Beuten, die Klima-Funktionen (Dämmung, Feuchtepuffer, kontrollierte Lüftung) bieten, unterstützen genau das. (PMC)
Unser Punkt: OPTIMAL Klima-Funktions-Beuten stehen für artgerechte Bedingungen: weniger Wärmeverluste, weniger Kondensstress, stabilere Bruttemperatur — weniger Stress → stärkere Völker → weniger Anlass für Chemie/Medikamente.
6) Recht & Folgen: „Ist das strafbar?“
- Ja: Ordnungswidrigkeit bei Anwendung entgegen Zulassung / ohne Indikation – Bußgeld bis 30.000 € möglich; zuständig sind Veterinärämter (Kontrolle u. a. via Bestandsbuch, Proben). (Buzer)
- Strafrecht kommt in schweren Einzelfällen in Betracht (z. B. bei wissentlich belastetem Honig mit Gesundheitsgefährdung) — Regelfall sind Bußgelder und Auflagen.
7) Der Skandal: Warum sagt euch das (fast) niemand?
Verbände, Vereine, Fortbildungen und Imker-Presse müssten die Rechtslage klar darstellen — tun es aber häufig nicht oder nur halbherzig. Ergebnis:
- Imker behandeln „wie immer“, glauben „das sei Standard“,
- Recht & gute Praxis (Monitoring → Indikation → zugelassene Anwendung) werden unterlaufen,
- Züchtung (Varroa-Toleranz) wird gebremst, Natur belastet.
Wir benennen das, ohne einzelne Institutionen anzuprangern — aber wir fordern sofortige, klare Aufklärung durch alle Akteure.
8) Was wir ab heute anders machen (Checkliste zum Kopieren & Umsetzen)
- Monitoring verpflichtend: Milben pro 100 Bienen (Frühsommer/Spätsommer) erheben; nur bei/über Schwelle behandeln. (Dänische Schwellen: 1–2 früh im Jahr; 5 = schnell handeln.) (varroa.dk)
- Anwenden wie zugelassen: Präparat, Beutenzustand (z. B. brutfrei), Dosis, Verfahren, Zeitpunkt exakt nach Fachinfo. (Beispiel: Varroxal ist das zugelassene Verdampf-Produkt; anderes Verdampfen ≠ zulässig.) (Niedersachsen.de)
- Bestandsbuch führen: jede Anwendung, jedes Volk, Datum, Dosis, Grund; 5 Jahre aufbewahren. (Niedersachsen.de)
- Biotechnik & Zucht vor Chemie: Brutunterbrechung, Drohnenbrutentnahme, VSH/Varroa-Toleranz — Chemie als gezieltes Werkzeug, nicht als Gewohnheit. (Leitfäden & Studien s. oben.) (Honey Bee Health Coalition)
- Klima-Funktions-Beuten einsetzen/aufrüsten: Dämmung, Feuchte-Management, sinnvolle Lüftung → weniger Stress, robustere Völker. (Tandfonline)
9) Häufige Einwände – kurz entkräftet
- „Alle behandeln so, das kann nicht falsch sein.“
Gewohnheit ist kein Rechtsgrund. Art. 106 EU 2019/6 + § 39 TAMG sind eindeutig. (Gesetzgebung UK) - „Ich verdampfe Oxalsäure mit X — wirkt doch!“
Wirksamkeit ≠ Zulassung. Zulässig ist in DE beim Verdampfen Varroxal (spezifisch), nicht „Verdampfen generell“. (Niedersachsen.de) - „Prophylaxe ist doch bei Parasiten erlaubt?“
Bei Antimikrobiaka ist Prophylaxe EU-weit stark eingeschränkt; bei Varroaziden gilt immer: nur nach Zulassung/Indikation. (Gesetzgebung UK)
10) Call to Action an Vereine/Verbände & Fachpresse
Wir fordern:
- Klare Mitglieder-Information: Ein-Seiter zu Art. 106/107 EU 2019/6 + § 39/§ 89 TAMG in jedem Rundschreiben.
- Fortbildungspflicht: Monitoring & zulassungskonforme Anwendung als Pflichtmodul.
- Transparente Produktinfos: Welche Präparate wofür zugelassen sind — ohne Bastel-Tipps.
- Resilienz-Strategie: Verbindliche Empfehlung für klimasmarte Beuten + Biotechnik und Zucht.
Quellen (Auszug)
- EU-VO 2019/6 (Art. 106/107): EUR-Lex / legislation.gov.uk (amtliche Konsolidate). (EUR-Lex)
- TAMG (§ 39, § 89 Abs. 6 Bußgeld bis 30.000 €): buzer.de / BMI-Portal. (Buzer)
- Bestandsbuchpflicht: LWG Bayern; LAVES Niedersachsen. (LWG Bayern)
- Oxalsäure-Verdampfen (nur Varroxal): LAVES; Uni Hohenheim. (Niedersachsen.de)
- EMA zur Prophylaxe-Einschränkung: EMA-Mitteilung. (European Medicines Agency (EMA))
- Dänemark/Per Kryger – Schwellen & Monitoring: Aarhus University/Agro; Varroa-Strategie-PDF. (agro.au.dk)
- Varroa & Verluste (Frontiers 2024), DWV-Risiko (PLOS ONE): Evidenzbasis. (Frontiers)
- Beuten/Isolation & Klima-Funktion: Journal of Apicultural Research 2021 (PU-Beuten), Temperatur-Monitoring/Brutfenster (2024). (Tandfonline)
Fazit:
Konventionelle Routine-Behandlung hält Völker kurzfristig am Leben — zum Preis von Rechtsverstößen, Stress und Stagnation.
Artgerechte Imkerei mit OPTIMAL Klima-Funktions-Beuten, Monitoring und Zucht baut dagegen robuste Völker auf — rechtskonform, sorfältig, naturnah und zukunftssicher.
Wer jetzt artgerecht aktiv wird, entscheidet sich für Bienenwohl, sauberen Honig und Rechtssicherheit.
Anhang/Notiz: Die Kernaussage („Behandeln pauschal ist verboten“) ist durch die oben zitierten Normen gedeckt. Wir haben sie juristisch präzisiert und mit belastbaren Quellen hinterlegt.
Aus: Newsletter 10/2025: Wir bieten hier wichtige Informationen zum artgerechten Imkern. Hol dir unseren Newsletter!

