Schluss mit dem Schweigen — Pauschale Varroa-Behandlung ist oft rechtswidrig!


Hier erfahrt Ihr, wie weit die gängig Behandlungspraxis des konventionellen Imkerns von den gesetzlichen Vorgaben entfernt ist:

Seit Geltung der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 dürfen Tierarzneimittel nur gemäß ihrer Zulassung eingesetzt werden (Art. 106). Prophylaxe ist insbesondere bei antimikrobiellen Mitteln stark eingeschränkt (Art. 107). Deutschland setzt das u. a. über das TAMG durch; Anwendungen außerhalb der Zulassung sind verboten und können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Wer „nach Kalender“ oder ohne Monitoring behandelt, handelt damit häufig rechtswidrig. Dass viele Verbände, Vereine und Fachzeitschriften das nicht klar und unmissverständlich kommunizieren, ist ein Skandal — und lässt Imkerinnen und Imker im Dunkeln. (EUR-Lex)


​1) Was das Gesetz glasklar sagt

  • EU-Recht (direkt geltend):
    „Veterinary medicinal products shall be used in accordance with the terms of the marketing authorisation.“ — also
    Anwenden wie zugelassen (Art. 106 Abs. 1). Für antimikrobielle Arzneimittel gilt zudem: keine Routine- oder Prophylaxe-Anwendung außer eng begrenzte Ausnahmen (Art. 107). (EUR-Lex)
  • Deutschland (TAMG):
     
    § 39 TAMG: „Es ist verboten, ein Tierarzneimittel … entgegen den Zulassungsbedingungen anzuwenden.“ — Ausnahmen nur unter den engen Umwidmungsregeln durch Tierärzte. § 89 Abs. 6 TAMG: Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Bestandsbuchpflicht für alle eingesetzten Bienen-Arzneimittel (mind. 5 Jahre). (Buzer)
  • EMA/Binnenmarkt-Kontext: Die EU betont ausdrücklich die Einschränkung prophylaktischer Anwendungen (insbes. Antimikrobiaka). (European Medicines Agency (EMA))


Klartext: Wer ohne Indikation/Monitoring „vorsorglich“ behandelt oder anders als zugelassen (falsches Verfahren, falscher Zeitpunkt, falsche Dosis), verstößt gegen EU-Recht und nationales Recht.


​2) Konkrete Beispiele aus der Praxis (DE)

  • Oxalsäure (Verdampfen): In Deutschland ist nicht „das Verdampfen an sich“ zugelassen, sondern konkret das Präparat Varroxal 0,71 g/g (Andermatt) — und auch nur unter den dort genannten Bedingungen (brutfrei etc.). Wer ein anderes Produkt verdampft, behandelt außerhalb der Zulassung. (Niedersachsen.de)
  • Das Wort "Verdampfen" ist in diesem Zusammenhang ein beschönigender, verharmlosender und irreführender Ausdruck. Denn: Es wird hier kein Wasserdampf verwendet! Das pysikalisch/chemisch korrekte Wort heißt "Begasen".
  • „Träufeln bei Brut“ oder „Sommer-Träufeln“: Viele Präparate sind dafür nicht zugelassen → Verstoß. (Siehe Hochschul- und Behördeninfos zu Anwendungsfenstern/Brutfreiheit.) (bienenkunde.uni-hohenheim.de)
  • Ameisensäure „auf Verdacht“ / mit nicht zugelassenem Gerät oder Schwammtuch-Improvisationen: Anwendung wie zugelassen ist Pflicht — Abweichungen sind unzulässig. Gleichzeitig fielen die alten Standardzulassungen weg; Produkte brauchen Einzelzulassungen. (LWG Bayern)
  • Bestandsbuch ignorieren: Pflichtverletzung, die Behörden kontrollieren dürfen (u. a. LAVES, Länderinstitute). (Niedersachsen.de)

​3) „Konventionell“ vs. „Artgerecht“ — der ehrliche Vergleich

Der konventionelle Imker …

  • Vor allem der Großimker in ganz Europa behandelt oft nach Kalender, ohne Milbenzählung (Puderzucker/Alkohol-Wäsche/Natürlicher Milbenfall),
  • greift zu Säuren und Mitteln „zur Sicherheit“ — ohne zu prüfen, ob Indikation (Befall/Schadschwelle) vorliegt,
  • riskiert Rechtsverstöße (Zulassungsbruch, Dokumentationsmängel) — und Rückstände/Stress.

Folge: rechtliches Risiko, höherer Arzneimittel-Input, Tierethisch fragwürdig, Zuchtfortschritt wird ausgebremst.

Wir als artgerechte Imker…

  • überwachen zuerst, handeln dann: Milben zählen, Schwellenwerte beachten, nur zielgerichtet eingreifen.
  • beheben Ursachen statt Symptome: starke Völkerführung, Resilienz & Zucht (Varroa-Toleranz), Biotechnik und klimasmarte Beuten.
  • arbeiten rechtskonform: „Anwenden wie zugelassen“, Bestandsbuch führen, Transparenz leben.
  • minimieren Stress & Rückstände: weniger Eingriffe, ruhige Betriebsweise, Ressourcen der Bienen nutzen.
  • Grundsatz: Wenn die Ursachen stimmen, ist eine Behandlung in der Regel nicht nötig. Falls Regulierung nötig wird, dann sanft (biotechnische/weiche Verfahren). Keine Medikamente, keine Säuren, keine harte Chemie – aus Respekt vor dem Bienen-Mikrobiom und der Umwelt.

Ergebnis: stabilere Völker, bessere Winterung, weniger Ausfälle, saubere Honige – und ein gutes Gewissen.


​4) Fakten & Studien: Warum Monitoring statt Kalender-Chemie?

  • Schadschwellen & dänische Praxis (Aarhus/Per Kryger): Schwellenbasierte Strategien (z. B. 5 Milben/100 Bienen → sofort behandeln) werden offiziell kommuniziert und lehren selektives Eingreifen statt Routine-Prophylaxe. (agro.au.dk)
  • Varroa & Viren: Varroa ist Haupttreiber von Winterverlusten; steigende DWV-Last korreliert mit Kollaps — blinde Prophylaxe ändert daran wenig, zielgenaue Kontrolle schon. (Frontiers)
  • Praxisleitfäden: Internationale Leitfäden empfehlen messen → entscheiden → behandeln statt blindem Kalender. (Honey Bee Health Coalition)


​5) Klima-Funktions-Beuten: Warum klimasmarte, funktionsorientierte Beuten („OPTIMAL“) helfen

Ziel: Thermoregulation unterstützen, Stress senken, Eingriffe reduzieren — und damit den Bedarf an chemischen Behandlungen indirekt minimieren; im besten Fall vollständig darauf verzichten, weil die Ursachen (Überhitzung, Auskühlung, Kondensstress, gestörte Bruttemperatur) behoben werden.


Was die Forschung nahelegt:

  • Bessere Isolation/Winterperformance: Gut gedämmte, moderne Beutentypen senken den Energiebedarf, begünstigen die Überwinterung und oft die Frühjahrsentwicklung. (Tandfonline)
  • Thermomanagement & Brutfenster: Monitoring der Nesttemperatur zeigt Brutphasen; eine kluge Hülle reduziert den Energieaufwand der Kolonie. (ScienceDirect)
  • Homeostase & Klimastress: Stabile Temperatur/Feuchte sind zentral — Beuten mit Klima-Funktionen (Dämmung, Feuchtepuffer, kontrollierte Lüftung) stützen diese Homeostase. (PMC)


Was „OPTIMAL“ praktisch leistet:

  • Dämmung & Wärmespeicher: Weniger Wärmeverluste, ruhiger Brutraum, geringerer Futter- und Energieverbrauch.
  • Feuchte-Management: Puffer gegen Kondensstress; trockene Waben, dennoch ausreichende Luftfeuchte.
  • Kontrollierte Lüftung ohne Zugluft: Luftaustausch ja — Auskühlung nein.
  • Diffusionsoffene Außenhaut: Schimmelprävention, stabiles Innenklima.
  • Klimadeckel & modulare Funktionszonen: Anpassbar an Saison und Tracht.
  • Weniger Eingriffe: Stabileres Klima ⇒ ruhigere Völker ⇒ weniger Durchsichten und Störungen.


Folgekette (warum das Chemie spart):
Stabiles Stockklima ⇒
weniger Stress, konstantere Bruttemperatur, robustere Völker geringerer Krankheits-/Varroa-Druck. Wo Ursachen behoben sind, wird Behandlung in der Regel überflüssig. Falls dennoch Regulierung nötig ist, dann sanft mit biotechnischen/weichen Verfahren keine Säuren, keine harten Medikamente.

Unser Punkt: OPTIMAL Klima-Funktions-Beuten stehen für artgerechte Bedingungen: weniger Kondensstress, stabilere Brut, ruhigere Bienen — weniger Anlass für Chemie, saubere Honige, bessere Winterung und ein gutes Gefühl bei Tierwohl und Natur.


​6) Recht & Folgen: „Ist das strafbar?“

  • Ja: Ordnungswidrigkeit bei Anwendung entgegen Zulassung / ohne Indikation – Bußgeld bis 30.000 € möglich; zuständig sind Veterinärämter (Kontrolle u. a. via Bestandsbuch, Proben). (Buzer)
  • Strafrecht kommt in schweren Einzelfällen in Betracht (z. B. bei wissentlich belastetem Honig mit Gesundheitsgefährdung) — Regelfall sind Bußgelder und Auflagen.


​7) Der Skandal: Warum sagt euch das (fast) niemand?

Verbände, Vereine, Fortbildungen und Imker-Presse müssten die Rechtslage klar darstellen — tun es aber häufig nicht oder nur halbherzig.

Ergebnis:

  • Imker behandeln „wie immer“, glauben „das sei Standard“,
  • Recht & gute Praxis (Monitoring → Indikation → zugelassene Anwendung) werden unterlaufen,
  • Züchtung (Varroa-Toleranz) wird gebremst, Natur belastet.
  • Die Zukunft der Imkerei wird massiv gefährdet, ihr Fortbestand verringert sich schon jetzt massiv.

Wir benennen das, ohne einzelne Institutionen anzuprangern — aber wir fordern sofortige, klare Aufklärung durch alle Akteure.


​8) Was wir ab heute anders machen (Checkliste zum Kopieren & Umsetzen)

  1. Monitoring verpflichtend: Milben pro 100 Bienen (Frühsommer/Spätsommer) erheben; nur bei/über Schwelle behandeln. (Dänische Schwellen: 1–2 früh im Jahr; 5 = schnell handeln.) (varroa.dk)
  2. Anwenden wie zugelassen: Präparat, Beutenzustand (z. B. brutfrei), Dosis, Verfahren, Zeitpunkt exakt nach Fachinfo. (Beispiel: Varroxal ist das zugelassene Verdampf-Produkt; anderes Verdampfen ≠ zulässig.) (Niedersachsen.de)
  3. Bestandsbuch führen: jede Anwendung, jedes Volk, Datum, Dosis, Grund; 5 Jahre aufbewahren. (Niedersachsen.de)
  4. Biotechnik & Zucht vor Chemie: Brutunterbrechung, Drohnenbrutentnahme, VSH/Varroa-Toleranz — Chemie als gezieltes Werkzeug, nicht als Gewohnheit. (Leitfäden & Studien s. oben.) (Honey Bee Health Coalition)
  5. Klima-Funktions-Beuten einsetzen/aufrüsten: Dämmung, Feuchte-Management, sinnvolle Lüftung → weniger Stress, robustere Völker. (Tandfonline)


​9) Häufige Einwände – kurz entkräftet

  • „Alle behandeln so, das kann nicht falsch sein.“
    Gewohnheit ist kein Rechtsgrund. Art. 106 EU 2019/6 + § 39 TAMG sind eindeutig. (
    Gesetzgebung UK)
  • „Ich verdampfe Oxalsäure mit X — wirkt doch!“
      Wirksamkeit ≠ Zulassung. Zulässig ist in DE beim Verdampfen Varroxal (spezifisch), nicht „Verdampfen generell“. (
    Niedersachsen.de)
  • „Prophylaxe ist doch bei Parasiten erlaubt?“
    Bei Antimikrobiaka ist Prophylaxe EU-weit stark eingeschränkt; bei Varroaziden gilt immer: nur nach Zulassung/Indikation. (
    Gesetzgebung UK)


​10) Call to Action an Vereine/Verbände & Fachpresse

Wir fordern:

  • Klare Mitglieder-Information: Ein-Seiter zu Art. 106/107 EU 2019/6 + § 39/§ 89 TAMG in jedem Rundschreiben.
  • Fortbildungspflicht: Monitoring & zulassungskonforme Anwendung als Pflichtmodul.
  • Transparente Produktinfos: Welche Präparate wofür zugelassen sind — ohne Bastel-Tipps.
  • Resilienz-Strategie: Verbindliche Empfehlung für klimasmarte Beuten + Biotechnik und Zucht.


Quellen (Auszug)

  • EU-VO 2019/6 (Art. 106/107): EUR-Lex / legislation.gov.uk (amtliche Konsolidate). (EUR-Lex)
  • TAMG (§ 39, § 89 Abs. 6 Bußgeld bis 30.000 €): buzer.de / BMI-Portal. (Buzer)
  • Bestandsbuchpflicht: LWG Bayern; LAVES Niedersachsen. (LWG Bayern)
  • Oxalsäure-Verdampfen (nur Varroxal): LAVES; Uni Hohenheim. (Niedersachsen.de)
  • EMA zur Prophylaxe-Einschränkung: EMA-Mitteilung. (European Medicines Agency (EMA))
  • Dänemark/Per Kryger – Schwellen & Monitoring: Aarhus University/Agro; Varroa-Strategie-PDF. (agro.au.dk)
  • Varroa & Verluste (Frontiers 2024), DWV-Risiko (PLOS ONE): Evidenzbasis. (Frontiers)
  • Beuten/Isolation & Klima-Funktion: Journal of Apicultural Research 2021 (PU-Beuten), Temperatur-Monitoring/Brutfenster (2024). (Tandfonline)

Fazit:

Konventionelle Routine-Behandlung hält Völker kurzfristig am Leben — zum Preis von Rechtsverstößen, Stress und Stagnation.
Artgerechte Imkerei mit OPTIMAL Klima-Funktions-Beuten, Monitoring und Zucht baut dagegen robuste Völker auf — rechtskonform, sorfältig, naturnah, tierethisch korrekt und zukunftssicher.


Wer jetzt artgerecht aktiv wird, Wer jetzt artgerecht aktiv wird, entscheidet sich für Bienenwohl, sauberen Honig, klare Rechtssicherheit. Und für eine sichere Zukunft der Imkerei.


Anhang/Notiz:  Die Kernaussage  („Behandeln pauschal ist verboten“) ist durch die oben zitierten Normen gedeckt. Wir haben sie juristisch präzisiert und mit belastbaren Quellen hinterlegt.


Quelle: Newsletter 10/2025: Wir bieten stets wichtige Informationen zum artgerechten Imkern. Hol dir unseren wertvollen  Newsletter und erhalte knallharte Fakten und Informationen, die Du bisher nur von uns bekommst!

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